Bava Metzia 71

Kapitel 71

א פעמים ששניהם באשם פעמים שהשוכר בחטאת והשואל באשם פעמים שהשוכר באשם והשואל בחטאת
1 zuweilen haben beide ein Schuldopfer, zuweilen hat der Entleiher ein Sündopfer und der Mieter ein Schuldopfer, und zuweilen hat der Mieter ein Sündopfer und der Entleiher ein Schuldopfer darzubringen.
ב הא כיצד כפירת ממון אשם ביטוי שפתים חטאת
2 Und zwar: wegen des Leugnens eines Geldbetragesist ein Schuldopfer und wegen des Bekräftigungsschwuresist ein Sündopfer darzubringen.
ג פעמים ששניהם בחטאת כגון שמתה כדרכה ואמרו נאנסה שוכר דבין כך ובין כך מיפטר פטור בחטאת שואל דבין כך ובין כך חיובי מיחייב בחטאת
3 Zuweilen haben beide ein Sündopfer darzubringen: wenn [die Kuh] auf gewöhnliche Weise verendet ist und sie gesagthaben, sie sei durch einen Unfall fortgekommen; der Mieter, der in beiden Fällen ersatzfrei ist, muß ein Sündopfer, und der Entleiher, der in beiden Fällen ersatzpflichtig ist, muß ebenfalls ein Sündopfer darbringen.
ד פעמים ששניהם באשם כגון שנגנבה ואמרו מתה מחמת מלאכה דתרוייהו קא כפרי ממונא דהא מיחייבי וקא פטרי נפשייהו
4 Zuweilen haben beide ein Schuldopfer darzubringen: wenn sie gestohlen worden ist und sie gesagt haben, sie sei durch die Arbeit verendet; beide leugnen einen Geldbetrag, denn sie sind ersatzpflichtig und wollten sich befreien.
ה שוכר בחטאת ושואל באשם כגון שמתה כדרכה ואמרו מתה מחמת מלאכה שוכר דבין כך ובין כך מיפטר פטור חייב בחטאת שואל דמיחייב במתה כדרכה וקא פטר נפשיה במתה מחמת מלאכה באשם
5 Der Mieter ein Sündopfer und der Entleiher ein Schuldopfer: wenn sie auf gewöhnliche Weise verendet ist und sie gesagt haben, sie sei durch die Arbeit verendet; der Mieter, der in beiden Fällen ersatzfrei ist, muß ein Sündopfer, und der Entleiher, der, wenn sie auf gewöhnliche Weise verendet, ersatzpflichtig ist, und sich durch die Behauptung, sie sei durch die Arbeit verendet, befreien wollte, muß ein Schuldopfer darbringen.
ו שוכר באשם ושואל בחטאת כגון שנגנבה ואמרו מתה כדרכה שוכר הוא דמיחייב בגניבה ואבידה וקא פטר נפשיה במתה כדרכה באשם שואל דבין כך ובין כך חיובי מיחייב בחטאת
6 Der Mieter ein Schuldopfer und der Entleiher ein Sündopfer: wenn sie gestohlen worden ist und sie gesagt haben, sie sei auf gewöhnliche Weise verendet; der Mieter, der bei Diebstahl und Abhandenkommen ersatzpflichtig ist und durch die Behauptung, sie sei auf gewöhnliche Weise verendet, sich befreien wollte, muß ein Schuldopfer, und der Entleiher, der in beiden Fällen ersatzpflichtig ist, muß ein Sündopfer darbringen. –
ז מאי קמ"ל לאפוקי מדרבי אמי דאמר כל שבועה שהדיינים משביעים אותה אין חייבין עליה משום שבועת ביטוי שנאמר (ויקרא ה, ד) או נפש כי תשבע לבטא בשפתים כי תשבע מעצמה קמ"ל דלא כר' אמי
7 Was lehrt er uns damit!? – Dies schließt die Lehre R. Amis aus, welcher sagt, man sei bei einem vom Gerichte auferlegten Schwüre wegen [Leistung eines falschen] Bekräftigungsschwures nicht schuldig, denn es heißt:<i>oder wenn jemand schwört und mit dem Munde ausspricht</i>, freiwillig; er lehrt uns also, daß man nicht nach R. Ami entscheide.
ח אתמר שומר שמסר לשומר רב אמר פטור ור' יוחנן אמר חייב
8 Es wurde gelehrt: Wenn ein Hüter es einem anderen Hüter übergeben hat, so ist er, wie Rabh sagt, ersatzfrei, und wie R. Joḥanan sagt, ersatzpflichtig.
ט אמר אביי לטעמיה דרב לא מבעיא שומר חנם שמסר לשומר שכר דעלויי עלייה לשמירתו אלא אפילו שומר שכר שמסר לשומר חנם דגרועי גרעה לשמירתו פטור מאי טעמא דהא מסרה לבן דעת
9 Abajje sagte: Nach der Ansicht Rabhs ist dies selbstverständlich in dem Falle, wenn ein unentgeltlicher Hüter es einem Lohnhüter übergeben und somit die Bewachung verbessert hat, aber auch wenn ein Lohnhüter es einem unentgeltlichen Hüter übergeben und somit die Bewachung verschlechtert hat, ist er ersatzfrei, denn er hat es ja einem vernünftigen Menschen übergeben.
י ולטעמיה דר' יוחנן לא מיבעיא שומר שכר שמסר לשומר חנם דגרועי גרעה לשמירתו אלא אפי' ש"ח שמסר לשומר שכר דעלויי עלייה לשמירתו חייב דא"ל אין רצוני שיהא פקדוני ביד אחר
10 Und nach der Ansicht R. Joḥanans ist dies selbstverständlich in dem Falle, wenn ein Lohnhüter es einem unentgeltlichen Hüter übergeben und somit die Bewachung verschlechtert hat, aber auch wenn ein unentgeltlicher Hüter es einem Lohnhüter übergeben und somit die Bewachung verbessert hat, ist er ersatzpflichtig, weil jener sagen kann, er wünsche nicht, daß sein Eigentum in fremde Hände gelange.
יא אמר רב חסדא הא דרב לאו בפירוש אתמר אלא מכללא דהנהו גינאי דכל יומא הוו מפקדי מרייהו גבה דההיא סבתא יומא חד אפקדינהו לגבי חד מינייהו שמע קלא בי הלולא נפק אזל אפקדינהו לגבה דההיא סבתא אדאזל ואתא אגנוב מרייהו
11 R. Ḥisda sagte: Rabh lehrte seine Ansicht nicht ausdrücklich, vielmehr ist sie durch einen Schluß gefolgert worden. Einst waren Gärtner, die täglich ihre Schaufeln bei einer alten Frau zu verwahren pflegten; eines Tages verwahrten sie sie bei einem von ihnen und als dieser einen Hochzeitstrubel vernahm, übergab er sie jener alten Frau und ging dort hin. Während er ging und zurückkam, wurden die Schaufeln gestohlen.
יב אתא לקמיה דרב ופטריה מאן דחזא סבר משום שומר שמסר לשומר פטור ולא היא שאני התם דכל יומא נמי אינהו גופייהו גבה דההיא סבתא הוו מפקדי להו
12 Hierauf kam er vor Rabh, und dieser befreite ihn [vom Ersatze]. Wer dies sah, glaubte: weil ein Hüter, der etwas einem anderen Hüter übergibt, ersatzfrei sei. Dies war es aber nicht; anders verhielt es sich in jenem Falle, denn sie selber pflegten sie täglich bei jener alten Frau zu verwahren.
יג יתיב ר' אמי וקאמר לה להא שמעתא איתיביה ר' אבא בר ממל לר' אמי השוכר פרה מחבירו והשאילה לאחר ומתה כדרכה ישבע השוכר שמתה כדרכה והשואל משלם לשוכר ואם איתא לימא ליה אין רצוני שיהא פקדוני ביד אחר א"ל הכא במאי עסקינן בשנתנו לו (רשות הבעלים) להשאיל
13 R. Ami saß und trug diese Lehre vor. Da wandte R. Abba b. Mamal gegen R. Ami ein: Wenn jemand von seinem Nächsten eine Kuh gemietet und sie an einen anderen verliehen hat, und sie auf gewöhnliche Weise verendet ist, so schwöre der Mieter, daß sie auf gewöhnliche Weise verendet ist, und der Entleiher leiste Ersatz an den Mieter. Wenn dem nun sowäre, so sollte er doch zu ihmsagen, er wolle nicht, daß sein Eigentum in fremde Hände gelange!? Dieser erwiderte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn der Eigentümer ihm die Erlaubnis zum Verleihen erteilt hat. –
יד אי הכי לבעלים בעי לשלומי דאמרו ליה לדעתך
14 Demnach müßte jener ja den Ersatz an den Eigentümer zahlen!? – Wenn er zu ihm gesagt hat: wenn du es willst.
טו מתיב רמי בר חמא המפקיד מעות אצל חבירו צררן והפשילן לאחוריו מסרן לבנו ובתו הקטנים ונעל בפניהם שלא כראוי חייב שלא שמר כדרך השומרים
15 Rami b. Ḥama wandte ein: Wenn jemand seinem Nächsten Geld zur Verwahrung gegeben und dieser es eingebunden und über den Rücken geworfenoder es seinem minderjährigen Sohne oder seiner minderjährigen Tochter gegeben oder es ungenügend eingeschlossen hat, so ist er ersatzpflichtig, weil er es nicht nach Art der Hüter bewacht hat.
טז טעמא דקטנים הא גדולים פטור אמאי נימא ליה אין רצוני שיהא פקדוני ביד אחר
16 Demnach ist er ersatzfrei, wenn es erwachsene sind; weshalb denn, jener kann ja sagen, er wolle nicht, daß sein Eigentum in fremde Hände gelange!?
יז אמר רבא כל המפקיד
17 Raba erwiderte: Wer einem etwas in Verwahrung gibt,